1. Ausfüllen des Scheidungsantrag
Sie füllen unverbindlich denScheidungsantrag entweder direkt online aus oder drucken ihn aus und schicken ihn uns per Post oder Fax zu.Wir antworten Ihnen in aller Regel schon am nächsten Werktag und schicken Ihnen einen unverbindlichen Entwurf Ihres Scheidungsantrages zu und berechnen die voraussichtlichen Scheidungskosten.
2. Notwendige Unterlagen
Mit dem Kostenvoranschlag erhalten Sie eine Vollmacht, die Sie uns unterschrieben zusammen mit Kopien Ihrer Heiratsurkunde und den Geburtsurkunden Ihrer Kinder per Post zuschicken.Falls Verfahrenskostenhilfe möglich erscheint, schicken wir Ihnen auch hierfür die erforderlichen Unterlagen zu.
3. Scheidungsantrag
Umgehend nach Eingang Ihrer Unterlagen bei uns stellen wir den Scheidungsantrag fertig und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein.Das Familiengericht stellt Ihrem Ehegatten den Scheidungsantrag zu, nachdem Sie den Gerichtskostenvorschuss bezahlt haben. Dieser entfällt, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten. Nach dem Verfahren können Sie von Ihrem Ehegatten die Hälfte der Gerichtskosten erstattet verlangen.
4. Scheidungstermin
Ist der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen, veranlasst das Gericht die Berechnung der Anwartschaften aus der Ehezeit durch die Versicherungsträger. Dies kann zwischen 3 und 6 Monaten in Anspruch nehmen. Wie kann ich die Scheidung beschleunigen?Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin, zu dem Sie geladen werden und auch persönlich erscheinen müssen. Dieser dauert in der Regel zwischen 5 und 20 Minuten. Das Gericht fragt Sie nach Ihrem Einkommen, wie lange Sie schon getrennt sind und ob Sie geschieden werden möchten. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder im Original und ein Ausweisdokument mit.
Für den Scheidungstermin bei Gericht beauftragen wir in der Regel einen kompetenten Kollegen vor Ort, um die Kosten für Sie gering zu halten. Dadurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.
Mit Rechtskraft des gerichtlichen Scheidungsbeschluss sind Sie geschieden. Den Scheidungsbeschluss erhalten Sie von uns per Post zugeschickt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens bei all Ihren Fragen zur Seite.