Kosten Ihrer Scheidung
1. Kostenrechner
Mit unserem
Kostenrechner können Sie selbst kostenlos und mit sofortigem Ergebnis berechnen, welche Kosten mit der Scheidung grob auf Sie zukommen.
2. Welche Kosten kommen mit der Scheidung auf mich zu?
Die Kosten der Scheidung setzen sich im Wesentlichen aus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zusammen. Diese richten sich nach dem sog. Verfahrenswert. Maßgeblich dafür sind wiederum insbesondere die Nettoeinkommen der Ehepartner, deren Vermögen, die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und die Anzahl der Rentenanwartschaften. Mit unserem
Kostenrechner können Sie selbst kostenlos und mit sofortigem Ergebnis berechnen, welchen Kosten mit der Scheidung grob auf Sie zukommen. Gerne erstellen wir für Sie unverbindlich und garantiert kostenlos einen Entwurf Ihres
Scheidungsantrages und berechnen die voraussichtlichen Scheidungskosten detailliert für Sie.
3. Verfahrenskostenhilfe - Kann eine Scheidung auch kostenlos sein?
Wenn Sie ein geringes Nettoeinkommen haben, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, können wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Scheidung ist für Sie dann in der Regel komplett kostenlos, Sie müssen also weder Anwalts- noch Gerichtskosten zahlen. Wenn Ihr Einkommen etwas höher ist, wird Ihnen oft jedenfalls die Möglichkeit der zinsfreien Ratenzahlung angeboten, wobei auch in diesem Fall die Kosten der Scheidung für Sie trotzdem meist geringer sind als ohne Verfahrenskostenhilfe. Bitte beachten Sie, dass das Gericht innerhalb von vier Jahren regelmäßig Ihre Einkommenssituation überprüft und gegebenenfalls Anpassungen bei der Ratenzahlung vornehmen kann.
4. Zinsfreie Ratenzahlung
Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Scheidung! Bei uns können Sie Ihre Anwaltskosten in drei bequemen Raten bezahlen. Dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten! Sie zahlen 1/3 des Betrages zu Beginn; 1/3 nach 2 Monaten und 1/3 bis zum Gerichtstermin. Lediglich den Gerichtskostenvorschuss müssen Sie vollständig vorab entrichten. Kreuzen Sie einfach auf dem
Scheidungsantrag Ratenzahlung an.
5. Wie kann ich die Kosten der Scheidung so gering wie möglich halten?
- a) Einvernehmliche Scheidung
Bei einvernehmlichen Scheidungen stellen wir einen Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswertes um 30%, dem sind die Gerichte in der Vergangenheit vermehrt auch nachgekommen. Da die endgültige Entscheidung darüber aber im Ermessen des Gerichts liegt, können wir dafür zwar nicht garantieren, versprechen aber, nichts unversucht zu lassen, um die Kosten in Ihrem Interesse zu senken.
Zudem ist es bei einer einvernehmlichen Scheidung oftmals ausreichend, wenn nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist und die Ehegatten vereinbaren, sich die Anwaltskosten zu teilen. Dadurch reduzieren sich die Kosten natürlich erheblich. Eine solche Vereinbarung sollten Sie immer schriftlich treffen, um zu verhindern, dass Sie nach der Scheidung auf den Kosten sitzen bleiben.
- b) Außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Kosten erhöhen sich, wenn im Scheidungstermin nicht nur die Scheidung selbst, sondern noch weitere Themen wie nachehelicher Unterhalt oder Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder geregelt werden müssen. Oft sind zudem dann auf beiden Seiten Anwälte erforderlich, was die Anwaltskosten verdoppeln kann. Es ist daher anzuraten, solche Angelegenheiten vorher außergerichtlich zu regeln. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.